Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in Neu-IsenburgEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt vor allem: Sie tragen die Last nicht länger allein.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Sache. Ihn im Alltag zu spüren, eine ganz andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, spürbar und zuverlässig Abrechnung über die Pflegekasse · unkompliziert geregelt
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht ist der Alltag schon lange nicht mehr.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen reibungslos wirkt, zehrt innen an den Kräften.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon landet trotzdem wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Ihren Alltag in Neu-Isenburg spürbar entlasten können.

Trotzdem lassen viele diese Unterstützung ungenutzt und bleiben im selben Alltag gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen

Organisation bestimmt jeden Schritt.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, sie wird nur nicht abgerufen

Und so bleibt alles beim Alten.

Von hier an wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Klar geregelt. Ohne Formularflut.Zügig.
Klar geregelt.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse übernehmen wir
  • Termine laufen ohne ständigen Zeitdruck
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Mit Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse monatlich einen festen Entlastungsbetrag. Einsetzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Viele Haushalte in Neu-Isenburg lassen diesen monatlichen Anspruch ungenutzt verstreichen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Nutzbar, wie es gerade passt:
    bei Krankheit oder Terminen, für Urlaub oder eine Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im täglichen Ablauf.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer Situation zugeschnitten.
Bringt spürbare Erleichterung — bleibt aber oft ungenutzt liegen.

Sie halten das alles am Laufen.
Doch was kostet es Sie wirklich?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag sonst liegen bleibt.
Damit es nicht mehr allein an Ihnen hängt.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, kleine Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Sie stehen nicht mehr allein in der Verantwortung.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und spürbar wirksam.

Termine verlieren ihre Hektik.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Mit Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag in Neu-Isenburg spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abgerechnet – ohne Formularflut, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Anfrage bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Die Formalitäten laufen bei uns im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich spürbar wird

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Neu-Isenburg.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass Ihr Alltag merklich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst erwartet.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Unterstützung im Alltag wird vielerorts angeboten.
Doch nur wenige Anbieter sorgen dafür, dass sie wirklich spürbar wird.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier organisiert.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es im Alltag merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen kleben bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll eingesetzt

Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Ihrem Alltag auch wirklich wirksam werden.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
auf Pflegegrad, Alltag und familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die den Alltag wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit aufgestellt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, auch in Neu-Isenburg –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Abläufe, die im Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Strukturen, abgestimmte Einsätze.

Und wenn einmal etwas dazwischenkommt, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Im Alltag hat sich dadurch trotzdem nichts verändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernommen hat, wurde mir klar, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuungskraft von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich habe endlich wieder ein paar Stunden nur für mich.

Das verändert unseren Alltag spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, springt die Pflegekasse ein und trägt die Kosten für Haushaltshilfe sowie weitere Entlastungsangebote. Für Familien in Neu-Isenburg entstehen dadurch in der Regel keine eigenen Ausgaben.

Möglich wird das zum Beispiel durch:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Möglichkeiten sind vielen Familien schlicht nicht bekannt, sodass Ansprüche ungenutzt bleiben.

Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und übernehmen die komplette Abwicklung. Für Sie heißt das: kein Vorschuss, kein Papierkram und keine finanzielle Belastung.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon bei Pflegegrad 1 haben Sie ein Recht auf Unterstützung im Alltag. Konkret heißt das:
- mit Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 131 € monatlich, der bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden kann
- mit Pflegegrad 2 oder höher: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Zudem können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden. Viele Familien im Landkreis Offenbach wissen gar nicht genau, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie diese am besten nutzen.

Genau diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Was übernimmt eine Haushaltshilfe konkret im Alltag?

Im Grunde alles, was Ihren Tag merklich leichter macht. Dazu zählen zum Beispiel:
- Wäsche, Putzen und die allgemeine Führung des Haushalts
- Einkäufe, Besorgungen und organisatorische Erledigungen
- Begleitung zu Arztterminen und anderen wichtigen Terminen
- Halt und Orientierung im Tagesablauf
- spürbare Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Situation gehören auch Betreuung und Alltagsbegleitung dazu – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Was gebraucht wird, richtet sich nach Pflegegrad, Alltag und persönlicher Lebenssituation.

Oft sind es die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Energie kosten – genau da setzen wir an, damit für Kind und Familie wieder mehr Raum bleibt.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Part übernehmen wir komplett für Sie. Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen schon automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist.

Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, Formulare oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen. Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund.

Für Sie bedeutet das: kein Formular-Wirrwarr, kein Hinterhertelefonieren und keine Unsicherheit, was als Nächstes zu tun ist. Sie schildern uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Neu-Isenburg tatsächlich ankommt.

Wie schnell kann eine Haushaltshilfe starten?

Meist dauert es nur wenige Tage, bis Unterstützung im Alltag steht. Sobald wir Ihre Situation kennen, organisieren wir passende Hilfe – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad.

Häufig geht alles schneller als erwartet. Lange Wartezeiten oder komplizierte Wege gibt es bei uns nicht. So erhalten Kind und Familie die Entlastung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € monatlich zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wird. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Neu-Isenburg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Formularflut. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Neu-Isenburg – Ihr Anbieter vor Ort

Neu-Isenburg gehört zum Landkreis Offenbach in Hessen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Offenbach aktiv und begleitet Familien in Neu-Isenburg mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Neu-Isenburg entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Zuhause, in der Kita oder in der Schule vor Ort in Neu-Isenburg – je nach Bedarf begleitet eine feste Bezugsperson Ihr Kind und Ihre Familie genau dort, wo Unterstützung gebraucht wird. So entsteht Vertrauen, und der Alltag lässt sich Schritt für Schritt wieder besser bewältigen. Alle Einsätze werden eng mit Ihnen als Familie abgestimmt, damit die Hilfe wirklich zu Ihrem Tagesablauf passt.

Wenn Sie in Neu-Isenburg den ersten Schritt machen möchten, steht am Anfang ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Darin schauen wir gemeinsam auf Ihre Situation im Landkreis Offenbach und klären, welche Unterstützung sinnvoll ist. Den Antrag bei der Pflegekasse und die gesamte Organisation übernehmen wir anschließend für Sie, damit Sie sich auf Ihre Familie konzentrieren können.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Neu-Isenburg

Die Haushaltshilfe in Neu-Isenburg läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Offenbach, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Neu-Isenburg aus sind wir im Landkreis Offenbach und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Neu-Isenburg

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Neu-Isenburg?

In Neu-Isenburg läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Neu-Isenburg verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Neu-Isenburg kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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