Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, die bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr bereit, die zum 31.12. verfallen, wenn sie nicht abgerufen werden. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll miteinander verknüpft werden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Lage in Zweibrücken passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag wirkt.