Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Derzeit sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person kurzfristig nicht da sein kann – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € im Jahr. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er ungenutzt bleibt.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Lage in Kitzingen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.