Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell stehen 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Erkrath sinnvoll ist, und begleiten Sie dabei, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.