Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht – für mehr Normalität im Familienleben.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Er beträgt derzeit 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen.
Hierfür sind bis zu 1.612 € jährlich vorgesehen. Der Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Familie in Bretten am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.