Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lässt sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dann, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht gebraucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich klug kombinieren, werden aber in der Praxis häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Familien in der Stadt Ansbach verständlich, was für sie sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag auch tatsächlich ankommt.