Ein ganz normaler Alltag mit kleinen Besorgungen, Haushalt und Terminen – dafür ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) gedacht. Er finanziert etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung, liegt aktuell bei 131 € monatlich und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Fällt dagegen die pflegende Person aus, etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil sie selbst eine Pause braucht, kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) ins Spiel. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung, gültig für das laufende Kalenderjahr – ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht komplett genutzt. Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Oberhausen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.