Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Mit ihm lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er beträgt derzeit 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise nicht zur Verfügung steht – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Entlastung.
Hierfür stehen jährlich bis zu 1.612 € zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll miteinander kombiniert werden, bleiben in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Bochum am sinnvollsten ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag wirklich wirkt.