Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzzeitig ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr bereit. Nicht genutztes Geld verfällt zum 31.12.
Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bad Salzuflen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.