Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige Hilfe im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu erholen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt fürs laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Rheda-Wiedenbrück sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.