Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Familien etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt derzeit bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Zug, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – etwa durch Krankheit, einen Urlaub oder eine dringend nötige Erholungspause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich geschickt kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären verständlich, was für Ihre Familie in Weyhe sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.