Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Anders die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): Sie greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Erholungspause. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr bereit, die zum 31.12. verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Langenfeld sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung auch wirklich in deinem Alltag ankommt.