Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person mal ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Auszeit.
Hier stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht gebraucht wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht komplett genutzt.
Wir erklären Ihnen einfach und klar, was für Ihre Situation in Landstuhl sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.