Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Erholungspause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt fürs jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Schorndorf passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.