Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanziert werden. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst einmal ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder weil eine Pause nötig ist.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der jährliche Betrag auf bis zu 3.539 € erhöhen.
Beide Leistungen können clever miteinander verknüpft werden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt liegen.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Lage in Bad Mergentheim sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.