Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person ausfällt, zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Rosenheim sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.