Beide Leistungen haben unterschiedliche Aufgaben, ergänzen sich aber gut.
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen dafür 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person einmal ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Erholungspause. Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Der Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll kombiniert werden, werden aber in der Praxis oft nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Eisenberg (Pfalz) sinnvoll ist, und begleiten Sie, bis die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.