Für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufsunterstützung, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder den Wunsch nach eigener Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was in Ihrer Situation in der Stadt Mülheim an der Ruhr sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.