Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person nicht da sein kann – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen. Dafür gibt es bis zu 1.612 € im Jahr, gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen klar und verständlich, was für Ihre Situation in Niederkassel passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.