Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag vorgesehen.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell beträgt er 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht abgerufen wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Rellingen passt, und kümmern uns darum, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.