Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Derzeit stehen 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € jährlich. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Gelsenkirchen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.