Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen, wiederkehrenden Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell stehen dafür monatlich 131 € zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgenutzt.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Nördlingen sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.