Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für den ganz normalen Alltag gedacht, für die wiederkehrende Unterstützung.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Zug, wenn die pflegende Person mal ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr steigen.
Beide Leistungen greifen gut zusammen, werden aber in der Praxis häufig nicht ganz ausgeschöpft.
Wir erklären dir in Ruhe, was für deine Situation in Stuhr sinnvoll ist, und begleiten dich, bis die Unterstützung wirklich in deinem Alltag angekommen ist.