Für Familien in Böblingen entstehen dabei normalerweise keine eigenen Kosten.
Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Unterstützung im Alltag. Das lässt sich zum Beispiel so umsetzen:
- über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), aktuell 131 € pro Monat
- über die Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € jährlich
- durch Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zusammenkommen können
Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten sind vielen Familien schlicht nicht bekannt, weshalb Ansprüche oft ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen Ihnen, was möglich ist, und kümmern uns um die komplette Abwicklung. So bleibt Ihnen: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung.