Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, kleine Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Waiblingen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich im Alltag ankommt.