Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Alltagsunterstützung gedacht.
Damit finanzierbar sind etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Neutraubling passt, und kümmern uns darum, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.