Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt fürs laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Mörfelden-Walldorf Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.