Beide Begriffe klingen ähnlich – aber was steckt wirklich dahinter?
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt derzeit 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil sie sich erholen muss. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden aber in der Praxis häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Einbeck sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich bei dir im Alltag ankommt.