Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dann ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst nicht kann – sei es durch Krankheit, Urlaub oder weil eine Pause nötig ist.
Hierfür stehen im Jahr bis zu 1.612 € bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Lahr/Schwarzwald am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.