Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in Lahr/SchwarzwaldEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad steht Ihrer Familie ein Team zur Seite, das mitträgt.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Sache. Zu erleben, dass der Alltag wirklich ruhiger wird, die andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Lahr/Schwarzwald an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Familienalltag, die spürbar wirkt Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen funktioniert, kostet innen jeden Tag Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Aber vieles bleibt an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Ihrer Familie im Alltag echten Rückhalt geben können.

Trotzdem greifen viele Familien nie auf genau diese Unterstützung zurück und bleiben im selben anstrengenden Alltag stecken.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Ihr Tag gehört nicht mehr Ihnen selbst

Ihre Familie dreht sich nur noch um Organisation.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Und genau deshalb verändert sich nichts.

Von hier an wird es für Ihre Familie leichter.
Wir übernehmen den Rest.
Sie bekommen wieder Raum zum Atmen.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihre Familie gewinnt wieder Luft im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft bei uns im Hintergrund
  • Termine und Organisation nehmen ihren Druck von Ihrer Familie
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne, dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 stellt die Pflegekasse Ihrer Familie monatlich den Entlastungsbetrag bereit. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Aufwand für Ihre Familie.

Viele Familien lassen diese Leistung ungenutzt liegen — obwohl sie ihnen jeden Monat zusteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht Ihrer Familie ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder Terminen, bei Urlaub oder Auszeiten
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise nutzbar — abgestimmt auf die Situation Ihrer Familie.
Bringt spürbare Entlastung — bleibt aber oft ungenutzt.

Ihre Familie bewältigt so vieles.
Doch was kostet das wirklich?

Hier beginnt echte Entlastung für Ihre Familie.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
im Team organisiert, verlässlich abgestimmt und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr alles muss allein an Ihrer Familie hängen bleiben.

Wir übernehmen als Team, was im Alltag sonst liegen bleibt.
Damit Ihre Familie es nicht allein stemmen muss.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege —
wir nehmen Ihrer Familie ab, was Kraft kostet.

Ihre Familie trägt die Verantwortung nicht mehr allein.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und für Ihre Familie spürbar.

Termine verlieren für Ihre Familie ihren Druck.

Arzt, Therapie, Organisation —
wir begleiten Ihre Familie und schaffen Entlastung.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung Ihrer Familie weiterläuft, auch wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die den Alltag Ihrer Familie spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Ihre Familie.

Von der ersten Anfrage zu spürbarer Entlastung für Ihre Familie

01

Sie melden sich

So, wie es für Ihre Familie am einfachsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen unser Team direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Und sobald Sie uns schreiben, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bei Ihrer Familie bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch nicht,
wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation und klären, welche Leistungen möglich sind.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das übernimmt unser Team für Sie.

Und sagen Ihnen ehrlich, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir regeln alles im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
unser Team sorgt dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Ihre Familie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die bei Ihrer Familie wirklich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihrer Familie nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so abgestimmt, dass der Alltag spürbar leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als Ihre Familie denkt.

Weil Entlastung im Familienalltag kein Zufall sein sollte.

Unterstützungsangebote gibt es viele.
Aber nur wenige sorgen wirklich dafür, dass Ihre Familie es spürbar leichter hat.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag Ihrer Familie ankommt

Nicht nur organisiert. Nicht nur geplant.

Sondern so im Team umgesetzt, dass Ihre Familie es wirklich merkt:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihrer Familie Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Unser Team sorgt dafür, dass diese Leistungen im Alltag Ihrer Familie auch wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell im Team abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, Familiensituation.

Was Ihre Familie braucht, bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die Familien wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht nur aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit im Team aufgestellt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute tätig in allen 16 Bundesländern, auch für Familien in Lahr/Schwarzwald im Ortenaukreis.

Wir kommen zu Ihrer Familie nach Hause –
dort, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die Ihre Familie im Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, gut abgestimmte Einsätze.

Und wenn etwas dazwischenkommt, sorgt unser Team dafür,
dass es für Ihre Familie weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag möglich ist.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag unserer Familie hat sich nichts verändert.
Ich habe einfach weiterfunktioniert.

Erst als das Team von Wolkenfreie Zeit alles organisiert und übernommen hat, wurde mir klar, was unserer Familie wirklich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Familienalltag enorm.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse zahlt?

Keine finanzielle Belastung – das ist für Familien in Lahr/Schwarzwald in den allermeisten Fällen die gute Nachricht.
Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere unterstützende Leistungen.
Dafür gibt es mehrere Wege:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit einem Jahresbudget von bis zu 1.612 €
- die Verbindung mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch jährlich sogar bis zu 3.539 € zur Verfügung stehen können

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umzuwidmen, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Spielräume sind kaum bekannt, sodass viele Ansprüche einfach ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Lage genau an, finden die passende Lösung und kümmern uns um die komplette Umsetzung.
So bleibt Ihnen erspart: in Vorleistung zu gehen, sich durch Anträge zu kämpfen oder finanzielle Sorgen zu haben.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon der niedrigste Pflegegrad öffnet die Tür zu Unterstützung im Alltag.
Konkret heißt das:
- mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) zu – 131 € monatlich, die sich sogar bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen lassen
- ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hinzu, mit bis zu 1.612 € jährlich
- wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, lässt sich dieser Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen

Außerdem können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Gerade Familien im Ortenaukreis wissen oft nicht, welche Leistungen ihnen konkret zustehen und wie sich diese optimal kombinieren lassen.
Genau diese Einschätzung übernehmen wir für Sie, damit die Hilfe wirklich dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Spürbare Entlastung im Alltag – darum geht es im Kern.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und alles rund um die Haushaltsführung
- Erledigungen, Einkäufe und organisatorische Dinge
- die Begleitung zu Terminen, etwa beim Arzt
- Hilfe dabei, den Tag zu strukturieren und Orientierung zu behalten
- eine spürbare Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nachdem, was gebraucht wird, ist auch Betreuung oder Alltagsbegleitung denkbar – bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern.
Eine starre Liste an Leistungen gibt es bewusst nicht: Was gemacht wird, richtet sich nach Ihrer Situation, dem vorliegenden Pflegegrad und Ihrem Lebensalltag.

Oft sind es die kleinen Dinge des Alltags, die am meisten Energie kosten – und dort setzen wir mit unserer Unterstützung an.

Kümmert sich jemand um den Antrag bei der Pflegekasse?

Ja, diesen Aufwand nehmen wir Ihnen komplett ab.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist.
Trotzdem braucht es oft Rücksprache mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
All das erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Für Sie heißt das konkret: keine unübersichtlichen Formulare, kein ständiges Nachtelefonieren, keine offenen Fragen zum weiteren Vorgehen.
Schildern Sie uns einfach Ihre Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Lahr/Schwarzwald ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist nur wenige Tage – schneller, als viele erwarten.
Sobald wir wissen, wie Ihr Alltag aussieht, stellen wir passende Unterstützung zusammen, die zu Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation passt.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gehören bei uns nicht dazu.
Stattdessen erhalten Sie zügig eine Entlastung, die im Alltag tatsächlich spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dann ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst nicht kann – sei es durch Krankheit, Urlaub oder weil eine Pause nötig ist.
Hierfür stehen im Jahr bis zu 1.612 € bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Lahr/Schwarzwald am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert den Alltag Ihrer Familie noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung bei Ihrer Familie wirklich ankommt.

Genau darum kümmert sich unser Team.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Unterstützung für Ihre Familie in Lahr/Schwarzwald sichern

Haushaltshilfe in Lahr/Schwarzwald – Ihr Anbieter vor Ort

Lahr/Schwarzwald gehört zum Ortenaukreis in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit ist im Ortenaukreis aktiv und begleitet Familien in Lahr/Schwarzwald mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Lahr/Schwarzwald entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Verlässliche Begleitung im Alltag entsteht dort, wo Ihre Familie sie braucht – ob zu Hause, in der Kita oder direkt in der Schule, je nachdem, welche Leistung greift. Eine feste Bezugsperson sorgt für Kontinuität und Vertrauen, statt ständig wechselnder Gesichter. Alle Abläufe stimmen wir eng mit Ihnen ab, damit die Unterstützung wirklich zu Ihrem Familienalltag passt.

Der erste Schritt für Familien in Lahr/Schwarzwald ist ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf Ihre Situation schauen. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation der Haushaltshilfe. So müssen Sie sich um Formulare und Zuständigkeiten nicht selbst kümmern, sondern können sich auf Ihren Alltag konzentrieren.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Lahr/Schwarzwald

Die Haushaltshilfe in Lahr/Schwarzwald läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Ortenaukreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Lahr/Schwarzwald aus sind wir im Ortenaukreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Lahr/Schwarzwald

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Lahr/Schwarzwald?

In Lahr/Schwarzwald läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Lahr/Schwarzwald verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Lahr/Schwarzwald kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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