Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird. Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären verständlich, was für Ihre Familie in der Stadt Nürnberg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.