Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Familien beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, einen Urlaub oder den Wunsch nach eigener Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Dieser Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll miteinander verknüpft werden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Oelde am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich spürbar wird.