Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad in Roth

Haushaltshilfe in RothEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diese Aufgabe müssen Familien in Roth nicht allein tragen.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die spürbar wird Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft weiter.
Doch leicht fühlt er sich schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen gut aussieht, verlangt innerlich täglich neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon bleibt am Ende an Ihnen liegen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag von Familien in Roth deutlich entlasten können.

Und dennoch greifen viele Familien nie auf diese Unterstützung zurück und bleiben im gewohnten Alltag gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Organisation bestimmt fast jede Stunde.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

So bleibt die Situation Woche für Woche gleich.

Von hier aus wird es einfacher.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Klar. Ohne aufwendige Formulare.Zügig.
Klar.
Ohne aufwendige Formulare.

Was sich für Sie verändert:

  • Der Alltag lässt Ihnen wieder Freiraum
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse übernehmen wir
  • Termine und Absprachen verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 stellt die Pflegekasse monatlich einen Entlastungsbetrag zur Verfügung. Familien in Roth können ihn für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Erstaunlich viele lassen diesen monatlichen Anspruch ungenutzt liegen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, während einer Auszeit oder im Urlaub
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer jeweiligen Situation.
Bringt spürbare Erleichterung — bleibt jedoch oft ungenutzt.

Sie bewältigen all das jeden Tag.
Doch was kostet es Sie dabei?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
koordiniert, zuverlässig und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag zu kurz kommt.
Damit es nicht länger nur an Ihnen hängt.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung tragen Sie nicht mehr allein.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und wirklich spürbar.

Termine verlieren ihren Druck.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir stehen zur Seite und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal nicht können.

Die wichtigsten Leistungen der Pflegekasse:

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die den Alltag von Familien in Roth deutlich erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Abrechnung direkt über die Pflegekasse – ohne Formulare, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es Ihnen am meisten entgegenkommt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unmittelbar – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen in Frage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Diese Arbeit übernehmen wir.

Und wir sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Wir regeln alles im Hintergrund

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die im Alltag wirklich zählt

Eine geschulte, passende Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause – auch in Roth und im Landkreis Roth.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag merklich leichter wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als viele zunächst erwarten.

Weil Entlastung im Alltag keine Glückssache sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es zahlreiche.
Aber nur wenige führen wirklich dazu, dass Familien es spürbar leichter haben.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich ankommt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was allein an Ihnen kleben bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag von Familien in Roth wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr tatsächlicher Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Erfahrung im Alltag.

Aus der Praxis entstanden – heute vielfältig aufgestellt

Der Anfang lag in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern tätig, auch im Landkreis Roth.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
genau dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, auf die sich der Alltag stützen kann

Erfahrene Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so zuverlässig, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag hat sich dadurch nichts verändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden, der ihr zur Seite steht,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Dieser Unterschied ist enorm.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsleistungen – für Familien im Landkreis Roth bedeutet das in aller Regel keine eigene finanzielle Beteiligung.

Möglich wird das über verschiedene Wege:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit aktuell 131 € monatlich
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich bis zu 3.539 € jährlich ergeben können

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umzuwandeln, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Da diese Kombinationen vielen Familien kaum bekannt sind, bleiben Ansprüche häufig ungenutzt liegen. Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen Ihnen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung – ohne Vorschuss, ohne Papierkram, ohne finanzielle Belastung für Sie.

Welcher Pflegegrad ist Voraussetzung für die Beantragung von Haushaltshilfe?

Bereits mit Pflegegrad 1 lässt sich Unterstützung im Alltag beanspruchen. Konkret sieht das so aus:
- ab Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, der sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen lässt
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € jährlich

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung umwandeln. Vielen Familien im Landkreis Roth ist gar nicht klar, welche Leistungen ihnen eigentlich zustehen und wie sich diese sinnvoll miteinander verbinden lassen. Genau diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, damit die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe konkret?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag spürbar leichter macht. Dazu zählen unter anderem:
- Putzen, Wäsche und die allgemeine Haushaltsführung
- Einkäufe, Besorgungen und organisatorische Aufgaben
- die Begleitung zu Arztterminen oder anderen Terminen
- Unterstützung bei Struktur, Orientierung und Tagesablauf
- Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Situation kommen auch Alltagsbegleitung und Betreuung dazu, etwa bei Demenz, bei körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht, denn die Unterstützung richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad, Alltag und persönliche Lebenslage. Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Energie kosten – dort setzen wir gezielt an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Teil übernehmen wir für Sie. Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde. Trotzdem sind oft noch Abstimmungen mit der Pflegekasse notwendig, Formulare auszufüllen oder Einzelheiten zu klären – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.

Genau diese Schritte erledigen wir im Hintergrund für Sie. Das heißt: kein Formular-Chaos, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit darüber, was als Nächstes zu tun ist. Schildern Sie uns einfach Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Roth ankommt.

Wie zügig kann eine Haushaltshilfe eingesetzt werden?

Meist dauert es nur wenige Tage, bis eine passende Unterstützung steht. Sobald wir Ihre Situation kennen, organisieren wir Hilfe, die zu Ihrem Alltag und Ihrem Pflegegrad passt – oft geht das schneller, als man zunächst erwartet. Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gehören bei uns nicht dazu, sodass Sie zügig die Entlastung erhalten, die im Alltag tatsächlich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Anders sieht es bei der Verhinderungspflege (§39 SGB XI) aus: Sie greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt, etwa durch Krankheit, einen Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das jeweilige Kalenderjahr – ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was in Ihrer Situation im Landkreis Roth sinnvoll ist, und begleiten Sie dabei, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch allein daraus wird der Alltag nicht leichter.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Roth – Ihr Anbieter vor Ort

Roth gehört zum Landkreis Roth in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Roth aktiv und begleitet Familien in Roth mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Roth entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wenn die Unterstützung anläuft, richtet sich der Einsatz nach dem, was im Alltag gerade gebraucht wird – ob zuhause, in der Kita oder in der Schule vor Ort. Eine feste Bezugsperson begleitet die Familie über einen längeren Zeitraum, sodass Vertrauen entstehen kann und die Abläufe nicht jedes Mal neu erklärt werden müssen. Alle Schritte werden eng mit der Familie abgestimmt, damit die Hilfe wirklich zum Alltag passt und nicht an ihm vorbeigeht.

Für Familien aus Roth und dem Landkreis Roth beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin klären wir gemeinsam, wie die Situation aussieht und welche Leistungen infrage kommen. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung und die gesamte Organisation, damit sich die Familie auf das Wesentliche konzentrieren kann.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Roth

Die Haushaltshilfe in Roth läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Roth, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Roth

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Roth?

In Roth läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Roth verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Roth kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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