Für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Anders sieht es bei der Verhinderungspflege (§39 SGB XI) aus: Sie greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt, etwa durch Krankheit, einen Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das jeweilige Kalenderjahr – ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was in Ihrer Situation im Landkreis Roth sinnvoll ist, und begleiten Sie dabei, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.