Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person nicht kann – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, sind sogar bis zu 3.539 € jährlich drin.
Beide Leistungen können Sie gut kombinieren, in der Praxis bleibt aber oft ein Teil ungenutzt.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Lage in Nordhorn sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich bei Ihnen ankommt.