Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist auf die regelmäßige, dauerhafte Unterstützung im Alltag ausgelegt. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren – aktuell mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) dagegen springt ein, wenn die pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit, gültig für das laufende Kalenderjahr und verfallend zum 31.12., wenn sie nicht genutzt werden. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Ohne genaue Kenntnis dieser Regelungen bleiben beide Leistungen oft nur teilweise ausgeschöpft – mit einer klaren Einordnung lassen sie sich dagegen sinnvoll kombinieren. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Limburg an der Lahn passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.