Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) springt ein, wenn die pflegende Person kurz nicht kann – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst wieder zu Kräften zu kommen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht abgerufen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Lage in Olpe sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag landet.