Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Beckum sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.