Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise nicht da sein kann – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Siegburg passt, und begleiten Sie dabei, die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommen zu lassen.