Haushaltshilfe mit Pflegegrad in Siegburg · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad in Siegburg

Haushaltshilfe in SiegburgEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad tragen Sie diese Last nicht allein.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Sache. Zu merken, wie der Alltag tatsächlich leichter wird, eine ganz andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Siegburg an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die spürbar wirkt Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich der Tag schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen gelingt, zehrt innen an Ihrer Energie.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles landet trotzdem wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse können genau hier den Unterschied machen.

Trotzdem greifen viele Familien in Siegburg auf diese Hilfe nie zurück und bleiben im selben Kreislauf gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gehört kaum noch Ihnen selbst

Zwischen Terminen und Organisation bleibt kaum Raum.
Für Sie persönlich bleibt am Ende nichts übrig.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Genau deshalb bleibt der Alltag, wie er ist.

Von hier an wird vieles einfacher.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Freiraum.

Zügig. Einfach. Ohne Formularflut.Zügig.
Einfach.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft zum Atmen
  • Die Abwicklung mit der Pflegekasse läuft unauffällig im Hintergrund
  • Termine und Abläufe verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne Ihr ständiges Zutun
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse jeden Monat einen festen Entlastungsbetrag. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote finanzieren.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein Mehraufwand für Sie.

Viele Familien in Siegburg lassen diese monatliche Leistung ungenutzt liegen — obwohl sie ihnen zusteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege & Entlastung

  • Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Der Betrag lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, für Urlaub oder eine Verschnaufpause
    und für zusätzliche Unterstützung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer aktuellen Lage.
Bringt echte Erleichterung — bleibt aber häufig ungenutzt.

Sie meistern das alles.
Doch was kostet Sie das wirklich?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt über die Pflegekasse abgewickelt.

Nicht mehr alles muss an Ihnen kleben bleiben.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag liegen bleiben.
Damit Sie damit nicht allein dastehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, zuverlässig und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre Dringlichkeit.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir stehen Ihnen zur Seite und entlasten.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Betreuung weiterläuft, wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen zur Verfügung:

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse wesentliche Leistungen, die Ihren Alltag in Siegburg spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkte Abrechnung über die Pflegekasse – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Bedingungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Wir kümmern uns um alle Formalitäten

Ob Antragstellung, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Für Sie bedeutet das keinen zusätzlichen Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich spürbar ist

Eine geschulte, passende Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Siegburg.

Regelmäßig, zuverlässig und so gestaltet, dass Ihr Alltag deutlich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als Sie vermuten.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige schaffen es, dass Sie die Entlastung wirklich spüren.
Genau dort liegt der entscheidende Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich ankommt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es spürbar merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Ihrem Alltag in Siegburg tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Praxis.

Aus der Praxis entstanden – heute breit vertreten

Der Anfang lag in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv, auch im Rhein-Sieg-Kreis rund um Siegburg.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, auf die sich der Alltag verlassen kann

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts getan.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit alles in die Hand nahm und die Unterstützung organisierte, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich drin ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause in Siegburg.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen – für Familien in Siegburg entsteht dadurch in der Regel keine finanzielle Belastung.

Folgende Wege stehen dafür offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € pro Jahr zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln, etwa für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
Weil diese Möglichkeiten kaum bekannt sind, bleiben viele Ansprüche ungenutzt.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen auf, was möglich ist, und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine zusätzliche Belastung.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Genauer betrachtet heißt das:
- bei Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) zu, monatlich 131 €, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich hinzu
- durch Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege sind bis zu 3.539 € im Jahr erreichbar

Zudem können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag umgewandelt werden.
Vielen Familien im Rhein-Sieg-Kreis ist nicht bewusst, welche Leistungen ihnen eigentlich zustehen und wie sie sich sinnvoll nutzen lassen.
Diese Prüfung übernehmen wir gerne für Sie, damit die Hilfe wirklich bei Ihnen im Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Grunde alles, was Ihren Alltag merklich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die gesamte Haushaltsorganisation
- Einkäufe, Botengänge und organisatorische Erledigungen
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- eine echte Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Bedarf gehören auch Betreuung und Alltagsbegleitung dazu – sei es bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Der Umfang richtet sich nach Ihrer individuellen Situation, Ihrem Pflegegrad und Ihrem Alltag.

Gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben sind es oft, die am meisten Energie rauben – und genau hier setzen wir an.

Kümmert sich jemand um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diese Aufgabe nehmen wir Ihnen gerne ab.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Trotzdem braucht es oft Abstimmungen mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder die Klärung einzelner Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Schritte erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Für Sie heißt das: kein Formular-Chaos, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unsicherheit über das weitere Vorgehen.
Schildern Sie uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Siegburg tatsächlich ankommt.

Wie lange dauert die Organisation einer Haushaltshilfe?

Meist dauert es nur wenige Tage, bis Unterstützung bei Ihnen einzieht.
Sobald wir Ihre Situation kennen, stellen wir passende Hilfe zusammen – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad.
Oft geht das schneller, als viele Familien zunächst erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht.
So erhalten Sie Entlastung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise nicht da sein kann – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Siegburg passt, und begleiten Sie dabei, die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommen zu lassen.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Entlastung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Siegburg – Ihr Anbieter vor Ort

Siegburg gehört zum Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Rhein-Sieg-Kreis aktiv und begleitet Familien in Siegburg mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Siegburg entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wenn der Alltag in Siegburg zur Herausforderung wird, kommt die Unterstützung dorthin, wo sie gebraucht wird – ob zu Hause, in der Schule oder in der Kita, je nachdem, welche Leistung im Einzelfall passt. Eine feste Bezugsperson begleitet die Familie über die Zeit, damit Vertrauen wachsen kann und keine ständig wechselnden Gesichter Unruhe bringen. Alle Absprachen erfolgen eng mit Ihnen, damit die Hilfe wirklich zu Ihrem Alltag und Ihren Bedürfnissen passt.

Für Familien im Rhein-Sieg-Kreis beginnt der erste Schritt meist mit einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch. Dort schildern Sie einfach Ihre Situation, und wir finden gemeinsam heraus, welche Unterstützung sinnvoll ist. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung und die gesamte Organisation, damit Sie sich nicht durch Formulare und Zuständigkeiten kämpfen müssen. So bleibt Ihnen Zeit und Kraft für das, was wirklich zählt.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Siegburg

Die Haushaltshilfe in Siegburg läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Rhein-Sieg-Kreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Siegburg aus sind wir im Rhein-Sieg-Kreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Siegburg

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Siegburg?

In Siegburg läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Siegburg verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Siegburg kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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