Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – sei es durch Krankheit, einen Urlaub oder eine wohlverdiente Erholungspause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird außerdem die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Familie in Berlin-Reinickendorf sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.