Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in SaarbrückenEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diese Last müssen Sie nicht allein tragen.

Einen Anspruch zu besitzen ist die eine Sache. Ihn im Alltag zu spüren, eine ganz andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Saarbrücken an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir kümmern uns darum, dass die Unterstützung bei Ihnen ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, spürbar gemacht Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich das schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen hin klappt, verlangt Ihnen innerlich täglich einiges ab.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon landet trotzdem wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Angebote der Pflegekasse, die den Alltag deutlich erleichtern können.

Trotzdem greifen viele Familien in Saarbrücken nie darauf zurück und drehen sich im selben Kreis weiter.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Organisation bestimmt jede Minute.
Für Sie persönlich bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Genau deshalb bleibt alles beim Alten.

Von hier an wird es spürbar einfacher.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Freiraum.

Zügig. Unkompliziert. Ohne Antragsstress.Zügig.
Unkompliziert.
Ohne Antragsstress.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft zum Atmen
  • Die Abwicklung mit der Pflegekasse läuft für Sie unsichtbar
  • Termine belasten Sie nicht mehr wie bisher
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsangebote

Mit Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse Ihnen monatlich diesen Betrag. Einsetzbar für Haushaltshilfe, Begleitung im Alltag und anerkannte Entlastungsangebote.

Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne Mehraufwand für Sie.

Viele Familien in Saarbrücken lassen dieses Geld ungenutzt — dabei steht es ihnen jeden Monat zu.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege & Entlastung

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein kombinierter Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Einsetzbar nach Bedarf:
    bei Krankheit oder Terminen, während Urlaub oder Auszeiten
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer aktuellen Lage.
Bringt spürbare Erleichterung — bleibt aber oft ungenutzt liegen.

All das leisten Sie täglich.
Doch zu welchem Preis?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, zuverlässig und direkt über die Pflegekasse.

Nicht mehr alles muss allein an Ihnen kleben bleiben.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag sonst liegen bleibt.
Damit es nicht länger nur auf Ihren Schultern lastet.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Sie tragen die Verantwortung nicht mehr allein.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, zuverlässig und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre erdrückende Wirkung.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir stehen Ihnen zur Seite und entlasten Sie.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Mit Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse wichtige Leistungen, die Ihren Alltag in Saarbrücken deutlich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse – kein Papierkram, kein Vorschuss, kein zusätzlicher Aufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Die Formalitäten übernehmen wir für Sie

Ob Antragstellung, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie bedeutet das keinen zusätzlichen Aufwand.

04

Hilfe, die wirklich bei Ihnen ankommt

Eine geschulte, passende Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Saarbrücken.

Regelmäßig, zuverlässig und so, dass Ihr Alltag merklich leichter wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten würden.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es zahlreich.
Aber nur wenige schaffen es, dass Sie es tatsächlich spüren.
Genau dort zeigt sich der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich wirkt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie den Unterschied wirklich merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen kleben bleibt.

Pflegekassenleistungen – richtig eingesetzt

Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Ihrem Alltag tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird auf Sie zugeschnitten:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Lage.

Ihr Bedarf entscheidet über den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagspraxis.

Aus der Praxis entstanden – heute breit vertreten

Der Anfang lag in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv, auch im Regionalverband Saarbrücken.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die im Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so zuverlässig, wie es der Alltag erlaubt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich rein gar nichts.
Ich habe einfach weiter funktioniert.

Erst als Wolkenfreie Zeit alles in die Hand genommen und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert einfach alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse zahlt?

Muss ich als Familie in Saarbrücken draufzahlen? In den meisten Fällen nicht.
Wenn ein Pflegegrad (1–5) vorliegt, zahlt die Pflegekasse für Haushaltshilfe und weitere Entlastung.
Dafür gibt es mehrere Wege:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege: dadurch bis zu 3.539 € jährlich möglich

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen – zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten kennen viele Familien gar nicht, deshalb bleibt Geld oft liegen.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, finden die passenden Leistungen und erledigen die komplette Abwicklung.
Heißt für Sie: kein Geld im Voraus, kein Papierkrieg, keine finanzielle Sorge.

Ab welchem Pflegegrad kann ich Haushaltshilfe beantragen?

Reicht Pflegegrad 1 schon aus? Ja, ab da haben Sie Anspruch auf Alltagsunterstützung.
Konkret sieht das so aus:
- ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege, macht bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagshilfe genutzt werden.
Viele Familien im Regionalverband Saarbrücken wissen gar nicht genau, was ihnen zusteht und wie sie es sinnvoll einsetzen.
Genau diese Prüfung machen wir für Sie, damit die Hilfe wirklich bei Ihnen zu Hause ankommt.

Welche Tätigkeiten deckt eine Haushaltshilfe ab?

Was macht eine Haushaltshilfe eigentlich konkret? Im Grunde alles, was Ihren Alltag leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Waschen, alles rund um den Haushalt
- Einkaufen, Besorgungen, kleine organisatorische Dinge
- Begleitung zum Arzt oder zu anderen Terminen
- Hilfe bei Struktur und einem geordneten Tagesablauf
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach Bedarf gehören auch Betreuung und Alltagsbegleitung dazu – bei Demenz, bei körperlichen Einschränkungen oder mit Kindern im Familienalltag.
Eine feste Liste gibt es nicht: Was gebraucht wird, richtet sich nach Pflegegrad, Alltag und Ihrer persönlichen Lage.

Gerade die kleinen Aufgaben im Alltag rauben oft am meisten Energie – dort setzen wir an.

Wer übernimmt die Antragstellung bei der Pflegekasse?

Wer kümmert sich um den Antrag? Wir.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen schon automatisch zu, sobald ein Pflegegrad feststeht.
Trotzdem braucht es oft Rücksprache mit der Pflegekasse, Formulare oder Klärungen – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen zusammenkommen.
Genau das übernehmen wir für Sie im Hintergrund.
Heißt konkret: kein Formularstress, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unklarheit über die nächsten Schritte.
Sie erzählen uns Ihre Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Saarbrücken ankommt.

Wie schnell lässt sich eine Haushaltshilfe organisieren?

Wie lange dauert die Organisation? Meist nur wenige Tage.
Sobald wir Ihre Situation verstehen, finden wir passende Unterstützung – abgestimmt auf Ihren Alltag und Pflegegrad.
Oft geht das schneller als gedacht.
Lange Wartezeiten oder komplizierte Wege gibt es bei uns nicht.
Sie bekommen Hilfe, die im Alltag wirklich spürbar ist.

Was unterscheidet den Entlastungsbetrag von der Verhinderungspflege?

Worin liegt der Unterschied? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – bei Krankheit, im Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was für Ihre Situation in Saarbrücken sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns – für Familien in Saarbrücken.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt loslegen und sich Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Saarbrücken – Ihr Anbieter vor Ort

Saarbrücken gehört zum Regionalverband Saarbrücken in Saarland. Wolkenfreie Zeit ist im Regionalverband Saarbrücken aktiv und begleitet Familien in Saarbrücken mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Saarbrücken entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wie sieht die Begleitung im Alltag konkret aus? Unsere Unterstützung findet dort statt, wo sie gebraucht wird – zu Hause, in der Kita oder in der Schule, je nach Leistung und Situation. Eine feste Bezugsperson begleitet Familien in Saarbrücken durch den Alltag, damit Vertrauen und Verlässlichkeit entstehen. Alle Schritte stimmen wir eng mit der Familie ab, damit die Hilfe wirklich passt.

Wie starten Familien aus Saarbrücken am besten? Am Anfang steht ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Darin klären wir gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist. Den Antrag bei der Pflegekasse und die gesamte Organisation übernehmen wir für Sie – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Saarbrücken

Die Haushaltshilfe in Saarbrücken läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Regionalverband Saarbrücken, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Saarland aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Saarbrücken

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Saarbrücken?

In Saarbrücken läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Saarbrücken verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Saarbrücken kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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