Worin liegt der Unterschied? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – bei Krankheit, im Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was für Ihre Situation in Saarbrücken sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.