Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in ViernheimEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad steht Ihnen Unterstützung zu, Sie müssen sie nicht allein bewältigen.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Sache. Zu merken, wie der Alltag dadurch leichter wird, eine ganz andere.

Hier setzt unser Team von Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die spürbar ist Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es immer noch.
Aber leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen ruhig wirkt, verlangt innerlich täglich neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon landet am Ende doch wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag in Viernheim tatsächlich entlasten können.

Trotzdem greifen viele Familien in Viernheim auf genau diese Hilfe nie zurück und bleiben im gewohnten Kreislauf stecken.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Organisation bestimmt jeden Schritt.
Für Sie persönlich bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, sie wird nur nicht abgerufen

So bleibt die Situation Tag für Tag dieselbe.

Von hier aus wird der Alltag leichter.
Wir übernehmen die Abstimmung.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Unkompliziert. Ohne Formularberge.Zügig.
Unkompliziert.
Ohne Formularberge.

Was sich für Sie verändert:

  • Der Alltag lässt Ihnen wieder Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft bei uns im Hintergrund
  • Termine belasten Sie nicht mehr wie zuvor
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Einsetzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsleistungen.

Die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Viele lassen diesen Betrag ungenutzt liegen — obwohl er jeden Monat zur Verfügung steht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Einsetzbar, wie es zu Ihrer Situation passt:
    bei Krankheit oder Terminen, im Urlaub oder für eine Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu dem, was gerade gebraucht wird.
Bringt echte Erleichterung — bleibt aber häufig ungenutzt.

Sie stemmen das alles.
Doch was bleibt am Ende bei Ihnen selbst übrig?

Genau hier beginnt echtes Zusammenspiel.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
abgestimmt, verlässlich und direkt über die Pflegekasse organisiert.

Nicht mehr bleibt alles allein an Ihnen kleben.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag sonst untergehen.
Damit Sie nicht länger allein damit dastehen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, kleine Wege —
wir nehmen ab, was sonst an Kraft zehrt.

Sie tragen die Verantwortung nicht länger allein.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und tatsächlich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag in Viernheim deutlich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen unser Team direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob ein Pflegegrad bereits besteht oder noch nicht,
wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation und klären, welche Leistungen greifen.

Anträge und Voraussetzungen müssen Sie nicht selbst durchkämpfen.
Das übernimmt unser Team für Sie.

Und wir sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Im Hintergrund stimmen wir alles ab

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
unser Team sorgt dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die im Alltag wirklich zählt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause, in Viernheim und im Landkreis Bergstraße.

Regelmäßig, verlässlich und so abgestimmt, dass der Alltag spürbar leichter wird.

Häufig startet die Unterstützung schneller, als man zunächst erwartet.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote zur Alltagsunterstützung gibt es reichlich.
Aber nur wenige sorgen tatsächlich für spürbare Erleichterung.
Genau dort liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier abgestimmt.

Sondern so umgesetzt, dass Sie den Unterschied merken:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Unser Team sorgt dafür, dass diese Leistungen im Alltag von Viernheim tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jeder Einsatz wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Situation.

Ihr Bedarf gibt den Takt vor.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unser Team weiß, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit im Einsatz

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute unterwegs in allen 16 Bundesländern, auch in Hessen.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gerade zählt.

Strukturen, die den Alltag tragen

Eingearbeitete Kolleginnen und Kollegen, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und kommt einmal etwas dazwischen, sorgt unser Team dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Im Einsatz in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich nichts.
Ich habe einfach weitergemacht wie immer.

Erst als das Team von Wolkenfreie Zeit die Organisation übernahm, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung wirklich drin ist.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert wirklich sehr viel.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse die Finanzierung übernimmt?

Familien in Viernheim müssen in den meisten Fällen keine eigenen Mittel aufbringen.
Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere unterstützende Leistungen.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Kombinationsmöglichkeiten kennen die wenigsten Familien, sodass viele Ansprüche ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Last.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 lässt sich Unterstützung im Alltag beantragen.
Konkret heißt das:
- ab Pflegegrad 1: Anspruch auf den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € jährlich

Zusätzlich lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung nutzen.
Vielen Familien im Landkreis Bergstraße ist gar nicht klar, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sich diese sinnvoll kombinieren lassen.
Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Unterstützung tatsächlich im Alltag Ihrer Familie ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe konkret übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was den Alltag Ihrer Familie merklich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäschepflege und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Besorgungen und organisatorische Erledigungen
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach Situation sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung möglich – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf Ihrer Familie, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebenssituation.

Gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben im Alltag kosten oft die meiste Kraft – genau hier setzen wir an.

Kümmert sich jemand um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Teil nehmen wir Ihnen ab.
Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihrer Familie bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist.
Trotzdem braucht es häufig Abstimmung mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder die Klärung einzelner Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Aufgaben übernehmen wir im Hintergrund.
Für Sie heißt das: kein Formular-Chaos, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unsicherheit über die nächsten Schritte.
Sie schildern uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Viernheim ankommt.

Wie schnell kann eine Haushaltshilfe einsatzbereit sein?

Meist dauert es nur wenige Tage.
Sobald wir Ihre Situation kennen, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad Ihrer Familie.
Häufig geht das schneller, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht.
So erhält Ihre Familie Unterstützung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit finanzieren Familien beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihrer Familie in Viernheim verständlich, was in Ihrer Situation sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad bringt einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmert sich unser Team.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt Kontakt aufnehmen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Viernheim – Ihr Anbieter vor Ort

Viernheim gehört zum Landkreis Bergstraße in Hessen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Bergstraße aktiv und begleitet Familien in Viernheim mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Viernheim entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Die Familie steht bei der Begleitung vor Ort im Mittelpunkt: Je nach Leistung findet der Einsatz direkt zuhause, in der Kita oder in der Schule in Viernheim statt. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Aufgaben, damit Kind und Familie sich auf ein vertrautes Gesicht verlassen können. Alle Abläufe stimmen wir eng mit der Familie ab, sodass die Unterstützung wirklich zum Alltag passt.

Der Einstieg beginnt für Familien aus Viernheim mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin klären wir gemeinsam den Bedarf und die passenden Leistungen für den Landkreis Bergstraße. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation, damit die Familie sich auf den Alltag konzentrieren kann.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Viernheim

Die Haushaltshilfe in Viernheim läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Bergstraße, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Viernheim aus sind wir im Landkreis Bergstraße und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Viernheim

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Viernheim?

In Viernheim läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Viernheim verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Viernheim kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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