Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die fortlaufende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er beträgt aktuell 131 € pro Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr steigen.
Beide Leistungen können sinnvoll miteinander verbunden werden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Villingen-Schwenningen passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.