Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) deckt die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag ab.
Damit finanzierbar sind etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich diese Summe sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen leicht verständlich, was für Ihre Lage in Neuss am meisten bringt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.