Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige Alltagshilfe gedacht – Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Begleitung. Aktuell 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) springt ein, wenn die pflegende Person nicht kann – Krankheit, Urlaub, eigene Erholung. Bis zu 1.612 € stehen pro Kalenderjahr zur Verfügung, ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, steigt der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich.
Beide Leistungen lassen sich kombinieren, werden aber selten voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen, was für Ihre Lage in Bad Reichenhall Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.