Wo liegt der Unterschied genau? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung, gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Sindelfingen sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.