Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen. Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung, gültig für das jeweilige Kalenderjahr; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Geldern sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag auch wirklich ankommt.