Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in GeldernEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Pflegegrad bedeutet: Sie müssen das nicht alleine stemmen.

Einen Anspruch zu besitzen ist die eine Seite. Zu erleben, wie sich der Alltag tatsächlich entspannt, die andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Geldern an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir kümmern uns darum, dass die Unterstützung bei Ihnen ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die spürbar wird Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich der Alltag schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen läuft vieles, doch innerlich zehrt es Tag für Tag an den Kräften.


Der Alltag läuft weiter.

Doch ein großer Teil bleibt weiterhin an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag Ihrer Familie spürbar erleichtern können.

Dennoch greifen viele Familien in Geldern nie auf genau diese Unterstützung zurück und bleiben im gewohnten Trott stecken.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Organisation bestimmt jeden Ablauf.
Für die eigenen Bedürfnisse bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Und so bleibt der Alltag genau so anstrengend, wie er ist.

Von hier an wird vieles einfacher.
Wir übernehmen die Abstimmung.
Sie gewinnen wieder Luft zum Atmen.

Zügig. Klar. Ohne komplizierte Formulare.Zügig.
Klar.
Ohne komplizierte Formulare.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihre Familie gewinnt wieder Freiraum im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse übernehmen wir
  • Termine und Organisation nehmen ihren Druck
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Familien mit Pflegegrad 1–5 erhalten von der Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Viele Familien in Geldern nutzen diese Leistungen nicht — obwohl sie ihnen monatlich zustehen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder Terminen, im Urlaub oder für Auszeiten
    und zur zusätzlichen Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer familiären Situation.
Bringt spürbare Entlastung — wird aber häufig gar nicht abgerufen.

Ihre Familie bewältigt so vieles.
Doch zu welchem Preis?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
gut abgestimmt, verlässlich und direkt über die Pflegekasse.

Nicht mehr alles muss allein von Ihnen getragen werden.

Wir übernehmen, was im Alltag liegen bleibt.
Damit Ihre Familie nicht mehr allein damit dasteht.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr bei Ihnen allein.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihren Druck.

Arzttermine, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Familien mit Pflegegrad 1–5 in Geldern erhalten von der Pflegekasse zentrale Leistungen, die den Alltag spürbar entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Ihre Familie am besten passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen unser Team direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Im Hintergrund regeln wir die Abstimmung

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
unser Team sorgt dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die wirklich spürbar wird

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Geldern.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass Ihr Alltag deutlich leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als Familien erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige sorgen wirklich dafür, dass Ihre Familie es spürt.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur organisiert.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen folgende Leistungen zur Verfügung:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Unser Team sorgt dafür, dass diese Leistungen im Alltag Ihrer Familie tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unser Team weiß, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit aufgestellt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute tätig in allen 16 Bundesländern.

Unser Team kommt zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird, auch im Kreis Kleve.

Strukturen, die den Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, gut abgestimmte Einsätze.

Und kommt einmal etwas dazwischen, sorgt unser Team dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben möglich ist.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für unsere Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich nichts.
Ich habe einfach funktioniert.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, was uns wirklich zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat unsere Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Für Familien in Geldern entstehen in aller Regel keine eigenen Kosten, wenn die Pflegekasse die Leistung trägt.

Wurde ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 festgestellt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere unterstützende Leistungen im Alltag. Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.

Diese Möglichkeiten sind vielen Familien schlicht nicht bekannt, sodass Ansprüche häufig ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre persönliche Lage genau an, zeigen auf, welche Wege für Sie infrage kommen, und kümmern uns anschließend um die komplette Abwicklung. So bleibt es für Sie ohne Vorschuss, ohne Papierkram und ohne finanzielle Belastung.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.

Genauer aufgeschlüsselt sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) zu, monatlich 131 €, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hinzu, mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, lässt sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich kombinieren

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Vielen Familien im Kreis Kleve ist gar nicht klar, welche Ansprüche ihnen tatsächlich zustehen und wie sich diese sinnvoll miteinander verbinden lassen. Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Grunde alles, was Ihren Alltag merklich leichter macht.

Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Dinge
- die Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe dabei, den Tagesablauf zu strukturieren und Orientierung zu behalten
- spürbare Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach Situation ist auch Alltagsbegleitung oder Betreuung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Was gebraucht wird, richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad, Lebenssituation und Alltag.

Gerade die kleinen, alltäglichen Aufgaben sind es oft, die am meisten Energie kosten – genau dort setzen wir mit unserer Unterstützung an.

Kümmert sich Wolkenfreie Zeit auch um den Antrag bei der Pflegekasse?

Ja, diesen Teil nehmen wir Ihnen ab.

Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde. Trotzdem braucht es häufig Absprachen mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder das Klären einzelner Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen miteinander kombiniert werden sollen.

Genau diese Aufgaben übernehmen wir im Hintergrund für Sie. Das heißt für Sie: kein Formular-Wirrwarr, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unsicherheit darüber, was als Nächstes zu tun ist. Sie schildern uns Ihre Situation, und wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Geldern tatsächlich ankommt.

Wie zügig kann eine Haushaltshilfe eingesetzt werden?

Meist innerhalb weniger Tage.

Sobald wir Ihre Situation kennen, organisieren wir passende Unterstützung, die zu Ihrem Alltag und Ihrem Pflegegrad passt. Häufig geht das schneller als erwartet.

Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht. Sie bekommen Unterstützung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.

Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen. Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung, gültig für das jeweilige Kalenderjahr; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Geldern sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag auch wirklich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert den Alltag Ihrer Familie noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Genau darum kümmert sich unser Team in Geldern.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Entlastung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Geldern – Ihr Anbieter vor Ort

Geldern gehört zum Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Kreis Kleve aktiv und begleitet Familien in Geldern mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Geldern entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Geldern begleiten wir Familien dort, wo der Alltag tatsächlich stattfindet – ob zu Hause, in der Schule oder in der Kita, je nachdem, welche Unterstützung gerade gebraucht wird. Dabei achten wir darauf, dass möglichst eine feste Bezugsperson den Kontakt hält, damit Vertrauen wachsen kann und sich niemand immer wieder neu erklären muss. Alle Abläufe stimmen wir eng mit der Familie ab, sodass die Hilfe wirklich zum jeweiligen Tagesablauf passt.

Wenn Sie in Geldern den ersten Schritt gehen möchten, beginnt alles mit einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch, in dem wir Ihre Situation gemeinsam anschauen. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation der Haushaltshilfe. So müssen Sie sich um Formulare und Zuständigkeiten nicht selbst kümmern, sondern können sich auf die Entlastung im Alltag konzentrieren.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Geldern

Die Haushaltshilfe in Geldern läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Kreis Kleve, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Geldern aus sind wir im Kreis Kleve und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Geldern

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Geldern?

In Geldern läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Geldern verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Geldern kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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