Stell dir vor, der Wäscheberg wächst, der Kühlschrank ist leer und gleichzeitig steht ein Arzttermin an – genau für solche Momente gibt es Unterstützung, die in der Regel keine eigenen Kosten verursacht.
Wer einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat, bekommt die Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen von der Pflegekasse finanziert. Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch sogar bis zu 3.539 € pro Jahr zusammenkommen können
Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umschichten, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Möglichkeiten kennen viele Familien schlicht nicht, weshalb so mancher Anspruch ungenutzt bleibt.
Wir schauen uns deine Situation genau an, zeigen dir die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung. So bleibt dir erspart: in Vorleistung zu gehen, dich durch Anträge zu kämpfen oder finanzielle Sorgen zu haben.