Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanziert werden. Er beläuft sich aktuell auf 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dann zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Anspruch bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und erlischt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigern.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden aber in der Praxis häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Pfaffenhofen an der Ilm sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.