Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanziert werden. Er beläuft sich aktuell auf 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, einen Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Hürth sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.