Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Familien etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – etwa bei Krankheit, Urlaub oder wenn sie selbst Erholung braucht.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was für Ihre Familie in Radolfzell am Bodensee sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.