Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsangebote – für Familien in Hemer bedeutet das in aller Regel, dass keine eigenen Zahlungen anfallen.
Möglich wird dies über verschiedene Wege:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann
Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umzuwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Da diese Kombinationen selten bekannt sind, bleiben entsprechende Ansprüche häufig ungenutzt.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, erläutern die passenden Möglichkeiten und kümmern uns um die komplette Abwicklung. So bleibt Ihnen erspart: in Vorleistung zu gehen, sich durch Papierkram zu arbeiten oder finanzielle Lasten zu tragen.